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Trampoline unterliegen verschiedenen Normen, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten.
Es ist daher wichtig, näher auf diese einzugehen:
Um Spiel- und Sportmomente in völliger Sicherheit genießen zu können, entsprechen alle unsere Gartentrampoline den oben genannten Normen und sind von einer unabhängigen Organisation, Interteck, zertifiziert.
Alle unsere Trampolin- und Ersatzschutznetze haben eine vertikale Reißverschlussöffnung.
Um der Norm EN 71-14 aus Dezember 2018 zu entsprechen und um Ihre Sicherheit zu gewährleisten, sind die sogenannten "L-förmigen" Öffnungen von den europäischen Behörden nicht mehr zugelassen.
Für zusätzliche Sicherheit sind unsere Trampoline mit einem soliden Reißverschluss ausgestattet, dessen Nähte sich farblich klar vom Textilnetz unterscheiden. Der Reißverschluss ermöglicht einen einfachen Ein- und Ausstieg aus dem Sprungbereich auch für einen Erwachsenen.
Das maximal zulässige Gewicht gibt das Gewicht an, das das Trampolin auf einmal tragen kann. Oberhalb dieser Belastung ist die Sicherheit des Trampolins nicht mehr gewährleistet.
Gemäß der Norm EN 71-14 aus Dezember 2018, bestimmen die Größe des Rahmens und die Höhe des Trampolins die maximale Belastbarkeit.
Die Rahmengröße eines runden Trampolins entspricht seinem Durchmesser, während sie bei nicht runden Trampolinen dem maximalen Abstand entspricht, der zwischen zwei gegenüberliegenden Punkten an der Außenseite des Rahmens gemessen wird (z. B. die größte Diagonale bei rechteckigen Trampolinen).
Die Norm verpflichtet uns ein maximales Gewicht von 50 kg für unsere Trampoline mit einem Durchmesser von 250cm anzugeben. In jeder Serie haben diese Trampoline jedoch die gleichen technischen Eigenschaften wie die größeren Trampoline.
RAHMENGRÖSSE in cm | MINI Bis zu 150 cm | MEDIUM Bis zu 250 cm | GROSSARTIG Über 250 cm |
MAXIMALES BENUTZERGEWICHT in kg | Weniger als oder gleich 25 kg | Weniger als oder gleich 50 kg | Durch den Hersteller vorgegeben Siehe jeweiliges Produktdatenblatt |
Die Forderung nach einer obligatorischen Umzäunung für nicht eingegrabene und teilweise eingegrabene Trampoline soll die Gefahr eines Sturzes von mittleren und großen Trampolinen beim Aufprall verhindern.
Für ein ebenerdig vergrabenes Trampolin (mittleres und großes Modell) ist eine Umzäunung nicht zwingend erforderlich, da alternativ dazu auch eine weiche Unterlage geliefert werden kann.
Die minimal erforderliche Höhe des Sicherheitsnetzes hängt von der Größe des Trampolinrahmens ab, da die mögliche Sprunghöhe maßgeblich vom Durchmesser der Matte und dem maximalen Gewicht des Benutzers abhängt.
Bei Minitrampolinen ist ein Schutznetz aufgrund der geringen möglichen Sprunghöhe bzw. der geringen möglichen Fallhöhe nicht erforderlich.
Die Norm EN 71-14 aus Dezember 2018 definiert die Höhe des Schutznetzes und Ersatzteile wie Ersatzpfosten